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Einladung zur Mitgliederversammlung am 11.12.2023, 18 Uhr
im Restaurant Schwanen (Nebenraum), Stadtstraße 87, Freiburg (Herdern)
Liebe Mitglieder,
wir laden Sie/Euch herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Es finden keine Wahlen statt und es liegen auch keine Anträge zur Änderung der Satzung vor. In 2024 standen für Vorstand und unsere Gruppe „Aktive Sterne“ die Projektarbeit sowie die Planung und Durchführung der Präventionsveranstaltung „Sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen erkennen und richtig handeln - Handlungsoptionen von Jugendamt und Justiz“ im Vordergrund unseres Schaffens. Nächstes Jahr möchten wir wieder ein größeres Event organisieren.
Bericht über die Veranstaltung vom 18.09.2024 im Humboldtsaal in Freiburg
„Sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen erkennen und richtig handeln
- Handlungsoptionen von Jugendamt und Justiz“
Begrüßung
Die Vorsitzende des Veranstalters, des Vereins Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe e.V. (kurz: KiFu e.V.) Dr. Birgitta Stückrath und die Stellvertretende Vorsitzende des Vereins und Freiburger Stadträtin Katrin Kern begrüßten die Mitwirkenden und Gäste und stellten die Moderatorin Julica Goldschmidt vor.
Besonders begrüßt wurden zunächst die Mitwirkenden der Veranstaltung: Marion Gentges (Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg MdL), Prof. Dr. Marc Graf (forensischer Psychiater aus Basel), Melanie Klar und Ramira Schiffer (Familienrichterinnen am Amtsgericht Freiburg) und Vanessa Völkel (Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg, kurz: AKI Freiburg).
Als besondere Gäste wurden weiterhin begrüßt: Dorothee Wahle (Präsidentin des Landgerichts Freiburg), Frank Müller (Direktor des Amtsgerichts Lörrach) mit dem Verwaltungsleiterteam Karim Chermiti und Selina Braun, Kolleginnen und Kollegen (zum Teil a.D.) vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dem Oberlandesgericht Karlsruhe, dem Land- und Amtsgericht Freiburg und der Staatsanwaltschaft Freiburg, Prof. Dr. Markus Klimsch (Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg), Bernhard Rotzinger (Polizeipräsident i.R., Stadtrat), Achim Hummel (Polizeidirektion Freiburg, Leiter des Referats Prävention), Stadträtin Christine Frank und Stadtrat Dr. Klaus Schüle, Petra Itschert (Lambertus Verlag Freiburg, mit herzlichem Dank für die Erstellung der Graphik der Einladung), Petra Rambach, Erzbistum Freiburg, Referentin Intervention bei sexualisierter Gewalt, sowie ein ganz besonderes Fachpublikum mit vielen Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, Anwaltschaft, Jugendämter Freiburg sowie der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach, Leiterinnen und Leiter kommunaler Einrichtungen, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Vertreter der Presse Ralf Deckert, Schwarzwälder Bote und freier Journalist, und Dr. Michael Saurer, Redaktion Politik und Nachrichten, Badische Zeitung.
Die Vorsitzende stellte kurz den Verein vor, der in einem Zusammenschluss von Kolleginnen und Kollegen der Freiburger Justiz, Polizei, Anwaltschaft und mit Unterstützung der Freiburger Jugendhilfe im Strafverfahren als Reaktion auf die Staufener Missbrauchsprozesse in 2018 gegründet wurde. Der Verein organisiert Präventionsveranstaltungen und sammelt auf Events Spenden, um benachteiligten und traumatisierten Kindern in der Region Sonnenscheinstunden zu ermöglichen. Es wurden bislang Spenden im sechsstelligen Bereich gesammelt und es konnten zahlreiche Projekte für Kinder und Jugendliche in der Region gefördert werden. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Vereins unter www.kifu-ev.de
Vorbemerkung
Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden lediglich von „Tätern“ bzw. „Missbrauchstätern“ gesprochen. Diese stellen die weitaus überwiegende Anzahl der Verantwortlichen bei Tatbegehungen des sexuellen Missbrauchs dar. Dennoch gibt es auch weibliche Täterinnen, denen an anderer Stelle eine eigene Untersuchung gewidmet werden mag.
Übersicht über den Ablauf der Veranstaltung
Das Thema „Sexuellen Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen erkennen und richtig handeln - Handlungsoptionen von Jugendamt und Justiz“ wird in zwei Diskussionsrunden behandelt.
In einer ersten Runde werden die Handlungsoptionen von Opfern und Zeugen bei einem Verdacht auf Missbrauch beleuchtet mit folgender Übersicht: (Moderation: Dr. Birgitta Stückrath)
• Missbrauch erkennen (Prof. Dr. Marc Graf)
• An wen können und sollten sich Opfer und Zeugen wenden? (Justizministerin Marion Gentges)
• Konsequenzen bei Einschaltung der Polizei (Stadträtin Katrin Kern)
• Konsequenzen bei Einschaltung des Jugendamtes (Leiterin AKI Freiburg Vanessa Völkel)
• Moderation der Fragen aus dem Auditorium: Julica Goldschmidt
In einer zweiten Runde wird ein Blick auf mögliche Handlungsoptionen der Justiz geworfen: (Moderation: Julica Goldschmidt)
• Strafrechtliche Konsequenzen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (Strafrichterin Dr. Birgitta Stückrath)
• Familiengerichtliche Entscheidungsmöglichkeiten (Familienrichterinnen Melanie Klar und Ramira Schiffer)
• Bewertung der justiziellen Handlungsoptionen aus Sicht eines forensischen Psychiaters (Prof. Dr. Marc Graf)
• Bewertung der justiziellen Handlungsoptionen aus Opferschutzsicht (Justizministerin Marion Gentges)
• Moderation der Fragen aus dem Auditorium: Julica Goldschmidt und Dr. Birgitta Stückrath
Inhaltliche Einführung (Dr. Birgitta Stückrath)
Es liegt ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ vom 16.08.2024 (Bundesratsdrucksache 368/24) vor, der von einem erheblichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ausgeht. Zur Begründung des Gesetzesentwurfs wird ausgeführt:
Aus den in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 ersichtlichen Entwicklungen resultiert ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. … Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch.
Beachtlich ist ferner: Die Täter sind in 47 % der Fälle Verwandte, in 49 % das nahe persönliche Umfeld, nur in 4 % der Fälle handeln fremde Täter. Und: Ein Kind muss sich im Durchschnitt 5 - 7 Personen anvertrauen, damit dessen Missbrauch beendet werden kann (Zahlen aus der neuen „Konzeption Kenntniserlangung“ des Polizeipräsidiums Freiburg von 2024).
Der Gesetzesentwurf sieht dabei im Wesentlichen die gesetzliche Verankerung der Struktur eines Unabhängigen Bundesbeauftragten/einer Unabhängigen Bundesbeauftragten, ein Beratungssystem für die individuelle Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen und einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor.
Für die alltägliche Befassung mit Missbrauchsfällen, in denen es bei Bekanntwerden in erster Linie um konkret wirksamen Kindesschutz und die Verhinderung weiterer Missbrauchserfahrungen für Kinder und Jugendliche, die oft psychisch bereits angeschlagen und damit besonders vulnerabel sind, ist der neue Gesetzesentwurf jedenfalls nicht handlungsleitend.
Wenn ein möglicher Missbrauch geprüft wird, ist Ausgangspunkt der Betrachtung bei den Jugendämtern zunächst § 8a SGB VIII. Danach hat das Jugendamt, wenn Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen (im Folgenden: Kindeswohlgefährdung) vorliegen, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen (Abs. 1) und bei einer dringenden Gefahr das Kind/die Jugendliche/den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
Dabei gehen die Jugendämter davon aus, dass sie grundsätzlich keiner Verpflichtung unterliegen, bei einem Missbrauchsverdacht die Polizei durch die Erstattung einer Strafanzeige einzuschalten. Etwas Anderes könne nur gelten bezogen auf die in § 138 StGB normierte strafbewehrte Jedermann-Verpflichtung, bestimmte schwerwiegende Delikte wie einen bevorstehenden Mord, Totschlag oder eine andere dort enumerativ aufgeführte bevorstehende Straftat anzuzeigen. Sexualdelikte und sexueller Missbrauch von Kindern sind dabei von dieser Jedermann-Verpflichtung überraschenderweise nicht umfasst.
Im Spannungsfeld von wünschenswertem behutsamem Umgang mit vagen Verdachtsmomenten und der Notwendigkeit eines sofortigen gefahrenabwehrenden Tätigwerdens der Jugendämter, Familiengerichte und Strafverfolgungsbehörden wird sich die Diskussion auf die Fragen konzentrieren, wann erhebliche Verdachtsmomente vorliegen, ob Jugendamt oder Polizei in gleicher Weise primäre Ansprechpartner für Opfer und Zeugen sind, in welchen Fällen die Strafverfolgungsbehörden eingebunden werden sollten und ob punitive Prinzipien durch Kindeswohlbetrachtungen in einem Strafverfahren begrenzt werden können und sollten.
Erste Diskussionsrunde
Ausgehend von der Frage, ob man formulieren könne, in welchen Fällen Hinweise auf einen möglichen Missbrauch so deutlich seien, dass sehr wahrscheinlich ein Missbrauch vorliege, führte Prof. Dr. Marc Graf aus, dass es keine spezifischen Symptome oder Verhaltensweisen auf Seiten betroffener Kinder gebe, auf die ein besonderer Augenmerk zu richten sei. Es müsse niederschwellig auf Zeichen geachtet werden, welche eben auch bei anderen Formen von Missbrauch oder Vernachlässigung oder anderen sozialen Problemen auftauchen könnten. Und auf Seiten der Täter gelte für die meisten, dass diese äußerlich psychisch relativ normal strukturiert seien. Zwei Faktoren beförderten dabei solche Taten: ein starkes Machtgefälle und der einfache Zugang zu Kindern. Daher sei immer besondere Achtsamkeit geboten, wenn Kinder in einem engen Kontakt zu Erwachsenen stünden und allgemeine psychische Auffälligkeiten aufwiesen. (Anmerkung: Prof. Dr. Marc Graf hat Ende der 1990-er Jahre in Basel eine der weltweit ersten Beratungsstellen für Erwachsene mit sexuellem Interesse an Kindern gegründet und erstattet regelmäßig forensische Gutachten über Missbrauchstäter).
Die von ihm begutachteten Täter seien in der Regel Erwachsene, aber es gebe auch jüngere nicht erwachsene Täter. Dabei würden Menschen aus unterschiedlichen Gründen Täter. Pädosexuelle Präferenzen beruhten zunächst auf bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen, welche genetisch definiert und/oder in der frühen Hirnentwicklung sozial erworben worden seien. Diese Täter würden durch den Konsum von Missbrauchsabbildungen (kinderpornographische Inhalte, die jederzeit über das Internet abgerufen werden könnten) in ihrem zunächst vagen Wunsch bestärkt, pädosexuelle Phantasien in die Tat umzusetzen. Beim ersten Übergriff herrsche ein schlechtes Gewissen und Angst vor Entdeckung vor, bei wiederholten Übergriffen ohne Signale von außen oder dem missbrauchten Kind verfestige sich jedoch schließlich eine sexuelle Präferenzstörung. Bei anderen Tätern stehe im Vordergrund, dass sie zwanghaft unsicher seien und daher grundsätzlich einen inkompetenteren Partner suchten, hier stehe die Bewältigung der eigenen Angst im Vordergrund und das Machtgefälle erleichtere die Begehung der Taten. Und eine letzte Tätergruppe umfasse Menschen, die dissozial seien und einfach ihre Lust auf Sex ausleben wollten, wobei es ihnen egal sei, wenn die Person minderjährig sei. Dies passiere leider besonders häufig im häuslichen Umfeld.
Justizministerin Marion Gentges berichtete zunächst über einen für sie schwer erträglichen Fall, der ihr aus der Praxis berichtet worden sei. Hier habe ein in Deutschland befindlicher Täter bei einer konkreten Missbrauchshandlung in Asien, die er digital aufgezeichnet habe, in Echtzeit „Regie geführt“ und die maßgeblichen Handlungsanweisungen erteilt.
Sie wies auf die Besonderheit hin, dass eine große Anzahl von Verfahren zum Nachteil von sexuell missbrauchten Kindern durch Hinweise des halbstaatlichen US-amerikanische Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) an das Bundeskriminalamt initiiert würden. Ein Bundesgesetz in den USA verpflichte die dortigen Internet-Provider zu verdachtsunabhängigen Kontrollen und diese müssten entsprechende Hinweise dem NCMEC melden, das anschließend Berichte an die Strafverfolgungsbehörden auch in Deutschland versende. Anders als die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgesehenen Mitteilungen seien die Mitteilungen von NCMEC für die weitaus überwiegende Anzahl von Verfahrenseinleitungen verantwortlich.
Allerdings greife die Strafverfolgung ausgehend von den NCMEC-Mitteilungen oft deshalb nicht, da in vielen Fällen die IP-Adressen der Täter nicht rechtzeitig ermittelt werden könnten. Grund dafür sei die in Deutschland verbotene Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen, die aber erst einen Rückschluss auf einen bestimmten Täter zuließen. Die IP-Adressen würden derzeit in Deutschland von den großen Telekommunikationsanbietern grundsätzlich nur für sieben Tage (oder kürzer) gespeichert.
Hier fordere sie eine verlängerte sog. Vorratsdatenspeicherung, die auch der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung aus dem September 2022 in schweren Fällen wie Kindesmissbrauch oder Terrorismus für zulässig erachtet habe, zuletzt sogar bei allgemeinen Verstößen. Soweit hier demgegenüber ein „Quick-Freeze“-Verfahren in der bundesdeutschen Praxis für Abhilfe sorgen solle, sei dies schlicht ungeeignet, da insoweit nur Daten zu bereits bekannten Anschlussinhabern eingefroren werden könnten, das Quick-Freeze-Verfahren damit aber für die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen ohne jedweden Nutzen sei. Dies sei vergleichbar mit folgendem aus dem Alltag gegriffenen Beispiel: Wenn man leere Luft in einen Gefrierbeutel einströmen lasse, diese luftdicht verpackt einfriere und schließlich den Beutel wieder auftaue, sei am Ende auch nur jene (jetzt heiße) Luft wieder aufzufinden, die man zuvor eingefroren habe. Da helfe es auch nichts, sich auftauende Erdbeeren herbeizuwünschen.
Auf die Frage, an wen sich Betroffene oder Zeuginnen und Zeugen wenden könnten, verwies die Ministerin auf die Jugendämter, alle Polizeidienststellen sowie die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Für Baden-Württemberg sei ferner bedeutsam, dass bereits vier Gewaltambulanzen landesweit (in Heidelberg, Freiburg, Ulm und Stuttgart) eingerichtet worden seien, an denen Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt die Möglichkeit erhielten, die Spuren einer Tat unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei kostenlos gerichtsfest sichern zu lassen.
Zur Frage, ob bei einem deutlichen Hinweis auf einen Missbrauch eine unverzügliche Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden (verpflichtend) durch die benachrichtigten Jugendämter veranlasst oder wünschenswert sei, führte die Ministerin § 69 Abs. 1 Nr. 2 SGB X an. Nach dieser Vorschrift sei eine Übermittlung von erhobenen Sozialdaten (Anmerkung: Um solche handelt es sich bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch) auch zur Durchführung eines Strafverfahrens zulässig.
Die mit Präventionsarbeit befasste Polizeibeamtin Katrin Kern meldete aus der Praxis zurück, dass es in der Regel keine Hinweise des Jugendamtes bei Verdacht auf Missbrauchshandlungen gegenüber den Polizeibehörden gebe.
Wenn die Polizei aber - in der Regel von Betroffenen, Angehörigen oder Zeugen - eingeschaltet werde, gelte für den weiteren Verlauf des Verfahrens der Strafverfolgungszwang, der keinen Raum mehr für Ermessenserwägungen zulasse. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft würden zeitnah richterliche Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, ausführliche polizeiliche oder richterliche Opfervernehmungen veranlasst und bei einer Verhärtung des Verdachts Haftbefehlsanträge angeregt. Hier sehe die neue „Konzeption Kenntniserlangung“ des Polizeipräsidiums Freiburg die „Bewerbung einer niederschwelligen Kontaktaufnahme mit der Polizei unter Klarstellung des Strafverfolgungszwangs“ vor.
Anders als beim kupierten Informationsfluss von Seiten des Jugendamtes gegenüber den Polizeibehörden informiere die Polizei das Jugendamt unverzüglich und ausnahmslos bei einem Missbrauchsverdacht und leite damit die gebotenen Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt ein.
Abschließend wies Katrin Kern darauf hin, dass bei einer nicht zeitnahen Benachrichtigung und Einbindung der Polizei die Gefahr eines Beweismittelverlustes bestehe, insbesondere in jenen Fällen, in denen die Täter als Erziehungsberechtigte vom Jugendamt in die in § 8a SGB VIII vorgesehene Gefährdungsbeurteilung eingebunden worden seien.
Die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg, kurz: AKI Freiburg Vanessa Völkel bestätigte, dass es keine grundsätzlichen Mitteilungen an die Polizeibehörden bei dem Verdacht von Missbrauchshandlungen gebe. Das Konzept zur Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt sehe eine Gefährdungseinschätzung vor, bei der das Mehr-Augen-Prinzip gelte. § 8a SGB VIII regele in Abs. 1 - 3 dabei das Verfahren bei Tätigwerden des KSD/ASD mit dem Mehr-Augen-Prinzip (eine ieF = insoweit erfahrene Fachkraft werde hier nicht benötigt) und Abs. 4 beziehe sich auf die freien Träger der KJH, hier müsse stets eine ieF hinzugezogen werden.
Bei der Gefährdungseinschätzung werde das weitere Vorgehen im Kinderschutz-Team beraten und unter Kindeswohlgesichtspunkten abgewogen. Der fachliche Diskurs trage zu einer höheren Objektivität bei, sodass potentielle Fehlerquellen minimiert werden könnten. Hierbei werde auch geprüft, ob das missbrauchte Kind das Verfahren verkraften werde, oder dieses eine weitere zu vermeidende Belastung bzw. Retraumatisierung darstelle. Wenn sich die Gefahrmomente für einen Missbrauch im häuslichen Umfeld verdichteten und der Schutz des Kindes durch den nicht-missbrauchenden Elternteil nicht sichergestellt werde, werde das Kind in Obhut genommen und beim Familiengericht die Bestellung eines Vormundes oder Ergänzungspflegers beantragt. Dieser entscheide, wenn das Kind noch nicht über die erforderliche Reife und Einsicht verfüge, die Tragweite seiner Handlungen zu begreifen, darüber, ob ein Strafantrag gestellt werde und/oder vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werde.
Das Freiburger Jugendamt könne Angehörigen oder den Trägern von Einrichtungen für Mitteilungen an die Strafverfolgungsbehörden bei dem Verdacht auf Missbrauchshandlungen keine Auflagen erteilen, aber darauf hinwirken, dass eine Anzeige erstattet werde. Es handele sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die im Team und auch durch Hinzuziehen weiterer externer Fachkräfte, z.B. Fachberatungsstellen oder Therapeutinnen und Therapeuten getroffen werde. Ferner habe man auch die Geschwisterkinder in der Gefährdungseinschätzung und in der Hilfeplanung im Blick.
Im Übrigen gebe es auch Fälle, in denen der neue Partner der Mutter im Verdacht stehe, die Kinder zu missbrauchen. Aber auch in diesem Fall erfolgten keine automatisierten Mitteilungen an die Polizeibehörden, man prüfe allerdings, ob der Mutter, die ihre Kinder nicht hinreichend schütze, wegen fehlender Erziehungsfähigkeit die elterliche Sorge oder Teile davon zu entziehen seien und ein entsprechender Antrag an das Familiengericht zu stellen sei. Erfahrungswerte bezogen auf das Risiko der Beweismittelvernichtung bei Beteiligung der Eltern an der Gefährdungseinschätzung lägen nicht vor.
Jedoch sei, sobald eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden vorliege, eine zeitliche Abstimmung von Befragungen, Hausdurchsuchungen und Anträgen beim Familiengericht mit den Strafverfolgungsbehörden veranlasst, um das Vorgehen des jeweils anderen nicht zu behindern und um damit nicht Gefahr zu laufen, dass wichtige Beweismittel vernichtet würden.
Dr. Saurer von der Badischen Zeitung äußerte Erstaunen darüber, dass keine automatisierten Mitteilungen durch das Jugendamt an die Polizeibehörden bei einem Missbrauchsverdacht erfolgten.
Zweite Diskussionsrunde
Es führte Dr. Birgitta Stückrath in ihrer Funktion als Strafrichterin in die Konsequenzen ein, die mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verbunden sind, und verband damit zugleich eine kurze Einleitung in die zweite Diskussionsrunde.
Eingriffsschwelle für das Familiengericht sei eine Kindeswohlgefährdung, eine Verletzung müsse dabei noch nicht erfolgt sein. Strafrechtliche Folgen kämen demgegenüber erst dann zum Tragen, wenn eine Missbrauchshandlung bereits stattgefunden habe. Strafrechtliche Maßnahmen hätten damit in erster Linie einen repressiven Charakter.
Neben dem Erlass eines Haftbefehls bei einem erhärteten dringenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten werde in der Regel eine Videovernehmung des Opfers durchgeführt, an der alle Verfahrensbeteiligten (Beschuldigter, Verteidiger, Staatsanwalt, Sachverständiger und Opferanwalt gemeinsam räumlich getrennt, sowie das kindliche/jugendliche Opfer, ggf. ein sog. Psychosozialer Prozessbegleiter und ein Ermittlungsrichter, jeweils m/w/d) bereits in einem sehr frühen Ermittlungsstadium teilnähmen, § 168e StPO. Für die Erklärung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts werde in der Regel eine Ergänzungspflegerin/ein Ergänzungspfleger vom Familiengericht bestellt.
Das Strafgericht teile ferner dem Familiengericht und Jugendamt unverzüglich mit, wenn sich aus einem Strafverfahren Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung (insbesondere eine Missbrauchshandlung) ergäben, MiStra Nr. 35.
Insgesamt habe sich allerdings gezeigt, dass sobald hohe Strafandrohungen im Raum stünden, die Bereitschaft des Täters zur Verantwortungsübernahme sinke, ebenso wie die Bereitschaft des familiären - und oft vom Täter abhängigen - Umfelds abnähme, belastende Angaben gerichtsverwertbar zu bestätigen. Die Wiederholung der Tat sei zwar ausgeschlossen, das Opferkind oder die/der Opferjugendliche werde aber oft aus seiner Familie ausgestoßen. Das Opferkind, die/der Opferjugendliche wünsche sich jedoch durch seine Offenbarung neben der Beendigung des übergriffigen Verhaltens in der Regel keine Bestrafung, sondern Verantwortungsübernahme des Täters. Die wichtige Verantwortungsübernahme gelinge dabei in vielen Strafverfahren leider nicht - auch aus Angst vor hohen Strafen.
Hier könnte möglicherweise ein um Ausgleich bemühter Umgang der Strafjustiz im Sinne einer „Restorative Justice“ helfen, die bei einer vollen Verantwortungsübernahme des Täters und ehrlichen Wiedergutmachungsbemühungen weiche Lösungen eröffnen könnte: Lösungen, die sich in erster Linie am Kindeswohl insgesamt orientierten, zu denken wäre insbesondere an einen Täter-Opfer-Ausgleich und Sanktionen wie beispielsweise eine Geldstrafe mit Bewährung (juristischer Terminus: Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB) mit zahlreichen opferschützenden Auflagen.
Es sei in einem ersten gedanklichen Zugriff wenig verständlich, dass die Jugendämter ein am Kindeswohl orientiertes Ermessen ausüben und entscheiden dürften, ein Verfahren durch die Erstattung einer Anzeige bzw. der Mitteilung der entsprechenden Sozialdaten überhaupt in die Wege zu leiten, die Gesichtspunkte des Kindeswohls aber in einem laufenden Strafverfahren keine weitere Berücksichtigung finden sollten.
Die Familienrichterinnen Melanie Klar und Ramira Schiffer betonten, es gebe bei familiengerichtlichen Verfahren verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden. Häufig seien sie mit vagen Verdachtsmomenten, die in laufenden Verfahren in der Regel gegen den Vater geweckt würden, befasst. Hier sei behutsam vorzugehen, da das Recht der Eltern auf Umgang mit den Kindern - genauso wie umgekehrt das Recht der Kinder auf Umgang mit den Eltern - eine mit Verfassungsrang ausgestattete Position sei, die nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden dürfe. Bei erheblichen Verdachtsmomenten komme insbesondere die Anordnung eines begleiteten Umgangs in Betracht. In diesem Zusammenhang sei es allerdings wichtig zu wissen, dass dieser begleitete Umgang unter dem Vorbehalt eingeschränkter Ressourcen stehe. Ein Umgang komme in der Regel nur wenige Stunden alle 14 Tage in Betracht, es gebe Wartelisten und aus Krankheits- oder sonstigen Gründen abgesagte Termine könnten nicht nachgeholt werden. Hier sei das Problem der fehlenden Kapazitäten ein gewichtiger Umstand, der einer angemessenen Ausübung des Umgangsrechts im Wege stehe und auch letztlich nicht dem Kindeswohl entspreche - jedenfalls in den Fällen, in denen sich nachträglich erweise, dass sich der anfängliche Verdacht nicht habe erhärten können.
In anderen Fällen würden Vorwürfe gegen den neuen Lebenspartner der Mutter erhoben, auch hier gelte es, vorsichtig und maßvoll vorzugehen.
Familiengerichtliche Handlungsoptionen seien als ultima ratio die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen der elterlichen Sorge (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Mitwirkung bei der Installierung von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen) nach §§ 1666, 1666a BGB und die Bestellung eines Vormunds oder Ergänzungspflegers (letzterer bei Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge) bzw. die Anordnung von begleitetem Umgang. Ferner denke man immer auch den Schutz von Geschwisterkindern mit. Schließlich sei davon auszugehen, dass ein Kind, das in Obhut genommen sei, in Sicherheit sei.
Mitteilungen der Familiengerichte an Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte erfolgten aber in der Regel nicht. Damit seien durchaus Fallgestaltungen denkbar, in denen der Verdacht bezogen auf Missbrauchshandlungen Gegenstand familienrechtlicher Verfahren sei, dieser aber nicht den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gegeben werde. In der Praxis verhalte es sich jedoch so, dass in schwerwiegenden Fällen regelmäßig strafrechtliche Verfahren - durch Mitteilungen von anderer Seite - eingeleitet werden würden. Die Anzeigeerstattung durch die Berechtigten werde von den Familiengerichten dabei aber auch immer wieder in geeigneten Fällen angeregt.
Auf die Frage an Prof. Dr. Marc Graf, ob die beschriebenen Handlungsoptionen der Justiz aus Sicht eines forensischen Psychiaters zielführend seien, um effektiven Kinderschutz zu gewährleisten, fasste dieser die beiden deutlich gewordenen Schwachstellen zusammen: Zunächst fehle es offensichtlich an hinreichenden Ressourcen bei der Bewerkstelligung eines sachgerechten und am Kindeswohl orientierten begleiteten Umgangs. Daneben seien die familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren auch nicht geeignet, die für das gesamte Familiengefüge zentrale und aus Opferschutzgesichtspunkten wünschenswerte Verantwortungsübernahme durch den Täter zu befördern.
Dennoch sei bei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern ein Rückgriff auf die Gedanken der „Restorative Justice“ seiner Ansicht nach nicht hilfreich. Zu oft würden entsprechend seiner Erfahrung solche Ansätze von den Tätern missbraucht, zum Nachteil der Opfer. Die schlechte Nachricht im Umgang mit Missbrauchstätern sei nämlich, dass man diese vergleichsweise schlecht „heilen“ könne. Untersuchungen hätten gezeigt, dass entsprechende Therapien eher selten zu einem nachhaltigen Erfolg führten. Die Täter handelten vielmehr unbeeindruckt solange weiter, bis ihnen eine klare und unmissverständliche rote Karte gezeigt werde, in der Regel durch die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe. Daher halte er in diesem Zusammenhang nichts von dem Gedanken einer restaurativen Justiz, die eine wiederherstellende Gerechtigkeit zu ihrer obersten Maxime erhebe. Zutreffend sei allerdings, dass damit eine wünschenswerte Verantwortungsübernahme durch den Täter, die aus Opfersicht entscheidend sei, in der Regel nicht erzielt werden könne.
Dieser Einschätzung schloss sich Justizministerin Marion Gentges uneingeschränkt an und lehnte milde Bestrafungen von Missbrauchstätern entschieden ab. Die Justiz müsse klare Kante zeigen und jeden tatsächlichen und potentiellen Missbrauchstäter mit der Ansage konfrontieren, dass er mit hohen Strafen zu rechnen habe, wenn er sich an den Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft vergehe.
David Müller, der ehemalige Leiter der Kriminalinspektion 1 der Kriminalpolizei Freiburg, lenkte den Blick auf den Umstand, dass es im Freiburger Raum zu wenige erfahrene forensische Sachverständige gebe und die Qualität der Gutachten sehr unterschiedlich sei. Prof. Dr. Marc Graf bestätigte den Umstand, dass es gute und weniger gute Sachverständige gebe, verwies aber darauf, dass am Ende die Würdigung eines Gutachtens Kerngegenstand der richterlichen Beweiswürdigung sei. Und wie bei der Güte der Gutachter gebe es auch eine unterschiedliche Güte bezogen auf den richterlichen Umgang mit Sachverständigengutachten: Es gebe vorzügliche richterliche Beweiswürdigungen - und solche, die sich stereotyp den jeweiligen Gutachten ohne eigengedankliche kritische Auseinandersetzung anschlössen. David Müller regte insoweit Bestrebungen an, jedenfalls verbindliche Mindestanforderungen an forensische Gutachten zu vereinbaren.
Dipl. Psychologin Jeanette Piram warf die Frage auf, ob es Konzepte gebe für den Fall der Haftentlassung des Missbrauchstäters, der in seine Familie zurückkehre. In diesem Zusammenhang wurde ferner darauf hingewiesen, dass die Ressourcen im Strafvollzug begrenzt seien und daher im Vollzug kein regelmäßiger familiengerechter Umgang des Missbrauchstäters mit der Familie, falls dieser gewünscht werde, ermöglicht werden könne. Auch Thorsten Culmsee, Leiter des Dezernates Jugend und Soziales vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, war interessiert an Konzepten für Erstverbüßer, die wegen Missbrauchstaten zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden seien. Dr. Birgitta Stückrath führte dazu aus, es werde bei den üblichen Reststrafenaussetzungen in der Regel ein Bewährungshelfer bestellt und dieser begleite die erhoffte Resozialisierung des Missbrauchstäters engmaschig. Ferner könne bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs Führungsaufsicht angeordnet werden, wobei Verstöße gegen Auflagen und Weisungen während der Führungsaufsicht strafbewehrt seien. Schließlich sei das sog. Konzept KURS (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) ins Leben gerufen worden, das eine besondere Betreuung entlassener Sexualstraftäter vorsehe.
Fazit und Zusammenfassung
Insgesamt ist deutlich geworden, dass es ein allgemeingültiges Patentrezept für den Umgang mit Missbrauchstätern nicht geben kann.
Elemente einer „Restorative Justice“, die bei einer Verantwortungsübernahme des Täters milde Strafen in Aussicht stellen könnten, wurden von den beiden Hauptreferenten Justizministerin Marion Gentges und dem forensischen Psychiater Prof. Dr. Marc Graf entschieden abgelehnt. Missbrauchstäter seien nur durch eine klare Ansage der Justiz zu beeindrucken. An mögliche Erfolge einer Therapie oder einer behaupteten Verantwortungsübernahme seien dabei keine hohen Erwartungen zu stellen.
Wenn unbedingte Freiheitsstrafen vollstreckt werden, erhebt sich allerdings zu einem späteren, aber unweigerlich stets näher rückenden Zeitpunkt die Frage der Resozialisierung des Missbrauchstäters. Konzepte für die Zeit nach einer Haftentlassung liegen zwar vor, eine Rückkehr in die Familie, in der der Missbrauch stattgefunden hat, stellt die betreuenden Psychologinnen und Psychologen aber vor erhebliche Herausforderungen, die bei der Sanktionsfindung et respice finem mitgedacht werden sollten.
Die Schnittstelle zwischen dem Tätigwerden des Jugendamtes und der Polizei bleibt ein sensibles Problemfeld. Wer beim Jugendamt einem Verdacht auf eine mögliche Missbrauchshandlung meldet, kann davon ausgehen, dass vorrangig das Kindeswohl geprüft wird - insbesondere auch bei der Frage, ob überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dabei besteht kein Automatismus, sondern die Prüfung der Erstattung einer eigenen Strafanzeige durch das Jugendamt ist einer sozialpädagogischen Einzelfallbewertung des befassten Jugendamtes vorbehalten.
Wer demgegenüber eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet, sollte sich darüber im Klaren darüber sein, dass ein Strafverfolgungszwang besteht und dort kein eigenes am Kindeswohl orientiertes Ermessen der Strafverfolgungsbehörden bezogen auf die Frage besteht, ob ein Strafverfahren eingeleitet und fortbetrieben wird.
Insgesamt, so haben die weiteren Rückmeldungen ergeben, ist das derzeitige doppelgleisige Verfahren für Betroffene und Zeugen wenig transparent und es stellt eine Friktion der Systeme dar, dass Jugendämter ohne kriminalistisches Fachwissen und Hinzuziehung ermittlungsstrategischer Erwägungen der Spezialistinnen und Spezialisten der Kriminalpolizei im Erstzugriff bei einem Missbrauchsfall handeln, entscheiden und die „Weichen stellen“ können und dürfen. Hier ist eine Harmonisierung der Systeme herbeizuführen, bei der kriminalistisches Fachwissen von Anfang an eine bedeutsame Rolle spielen muss und auf der anderen Seite Kindeswohlerwägungen nicht mit Anzeigeerstattung bei der Polizei enden dürfen sollten. Es wäre wünschenswert, wenn diese Forderung im politischen und weiteren Fachdiskurs zentral in den Blick genommen und ausgestaltet werden könnte.
Dr. Birgitta Stückrath, Vorsitzende KiFu e.V.
Pressestimmen
Schwarzwälder Bote vom 27.09.2024
Einladung zur Podiumsdiskussion
Sexuellen Missbrauch bei Kindern
und Jugendlichen erkennen und
richtig handeln – Handlungsoptionen
von Jugendamt und Justiz
KiFu-Vorstandssitzung am 07.08.2024
Liebe Fördermitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
wieder geht ein besonderes Jahr dem Ende zu. Für unsere Kinder und Jugendlichen ist in 2023 die für uns alle bis vor wenigen Jahren selbstverständliche Gewissheit, in Frieden, einem auskömmlichen Wohlstand und einer lebenswerten natürlichen Umgebung leben zu können, weiter geschwunden. Daneben scheint manchmal die Situation von Kindern vor Ort, die in prekären Verhältnissen leben und Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden sind, aus dem Blick zu geraten. Die Kommunen müssen sparen, es fehlen Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas und Lehrkräfte an den Schulen, die hinschauen und die typischen Warnsignale erkennen könnten. Freizeitaktivitäten, die für benachteiligte Kinder Freude und tröstenden Ausgleich bedeuten, sowie Hilfsangebote für kindliche und jugendliche Opfer sind ferner nach wie vor Dinge, die auch bei uns in der Region nicht in dem Umfang angeboten werden können, wie es nötig ist, und die ohne bürgerschaftliches Engagement nicht geleistet werden können.
Was können wir tun?
Wir haben in 2023 zunächst ausgesuchte Präventionsprojekte unterstützt, zum einen das Projekt Rettungsanker von Wildwasser e.V. (Unterstützung von Mädchen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden) und das Projekt von Wendepunkt „Hau ab Du Angst" (Präventionsprojekt für Kinder zum Schutz vor sexuellem Missbrauch). In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Kerstin Claus initiierte Kampagne aufmerksam machen, die mit dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ im November 2023 in die zweite Phase eingetreten ist. Die Kampagne will Erwachsene zum Handeln befähigen und informiert darüber, auf welche Signale man achten sollte, wie man mit Kindern sprechen kann, und wo es Hilfs- und Beratungsangebote gibt. Weitere Informationen gibt es unter folgendem Link:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kampagne-will-erwachsene-zum-handeln-befaehigen-232538
Bei der Verfolgung von Vergehen und Verbrechen der Kinder- und Jugendpornographie hat sich zuletzt gezeigt, dass hier die in 2021 eingeführte und umstrittene Strafrahmenerhöhung, die Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte zu einem Verbrechen mit einem zwingenden Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe erhoben hat, nicht entscheidend greift. Am 17.11.2023 ist das Bundesministerium der Justiz zurückgerudert und hat nun einen Referentenentwurf zur Reduzierung der neu eingeführten Mindeststrafen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgestellt, der allseits begrüßt wird. Im Ergebnis wird es demgegenüber maßgeblich darauf ankommen, Polizei und Justiz mit den notwendigen personellen und sachlichen Mitteln auszustatten, um hier zeitnah und entschieden in der Breite ermitteln und die Täter einer gerechten Bestrafung zuführen zu können. Diesen Gedanken aufgreifend - und um ein wichtiges Zeichen zu setzen - hat die Landespolizei in Baden-Württemberg zuletzt am 25.11.2023 mit 300 Beamten im Einsatz einen Aktionstag gegen Kinderpornographie mit umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt.
Für 2024 planen wir von KiFu einen Themenabend zur besseren Erkennbarkeit von Anzeichen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen, und laden Sie herzlich zur konzeptionellen Mitgestaltung ein.
Welche Projekte haben wir noch gefördert?
Unserem Gründungsgedanken folgend haben wir zahlreiche Sonnenscheinstunden-Projekte zugunsten von Kindern unterstützt, die in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien untergebracht sind. Dabei haben wir in diesem Jahr unsere Kooperationseinrichtungen gebeten, Kinderschwimmkurse zu organisieren, was dankbar angenommen wurde. Dieser Projektidee lag der Arbeitstitel „Kein Kind darf untergehen“ zugrunde, nachdem sich nach den Corona-Kontaktbeschränkungen und der Gas-Krise im auf die Pandemie folgenden Jahr gezeigt hat, dass nicht wenige Kinder aus zwei Jahrgängen keine Möglichkeit hatten, in der Schule schwimmen zu lernen. Im Übrigen haben wir ein breites Spektrum an schönen Freizeitaktivitäten fördern können. Um einige zu nennen: Eine Reise mit besonders betroffenen Kindern an die Adria (Herzensprojekt Nr. 1 für uns), Zoo- und Zirkusbesuche, Unterstützung von Jugendtreff-Möglichkeiten im Außenbereich, integrative Erlebnis-Pädagogik für benachteiligte Kinder auf einem Bauernhof, eine Tischtennisplatte und Volleyballausstattung für eine Einrichtung, Eintrittskarten in den Europa-Park, Kinogutscheine, Weihnachtsgeschenke für Kinder in geschützten Einrichtungen und vieles mehr. Die Kinder freuen sich insbesondere in den Ferien und an Weihnachten über die regelmäßigen Zuwendungen von uns, die wir nun schon im vierten Jahr dank Ihrer großzügigen Spenden vornehmen dürfen.
In 2023 hatten wir ein Projektvolumen von 35.590 Euro und konnten - neben der Weiterleitung von Sachspenden - im Einzelnen Projekte folgender Einrichtungen fördern:
In 2023 haben wir keine Veranstaltungen durchführen können, da sich die Vorsitzende und beide stellvertretenden Vorsitzenden erfreulicherweise beruflich verändern durften. Wir planen aber ein neues Sternekoch-Event im Frühsommer 2024 und/oder ein Afterwork-Event im Oktober/November 2024 an einem Donnerstag und möchten neue Themenabende zum Beispiel im Kommunalen Kino konzipieren.
Wer aktiv tätig werden möchte, hat die Möglichkeit als „Aktiver Stern“ mitzuwirken, insbesondere im Bereich der Konzeption von Themenabenden und der Präventionsarbeit, die wir wiederaufnehmen wollen, und bei der Unterstützung einer Veranstaltung. Interessierte melden sich bitte bei uns unter kontakt@kifu-ev.de
Abschließend danken wir Tanja Ratzke für Ihren tollen Support als Vereinsgeschäftsstelle und Ihnen allen für Ihre persönliche und finanzielle Unterstützung, die es uns ermöglicht, mit einem großen Projekt-Volumen (2022: 33.125 Euro; 2023 voraussichtlich: 35.590 Euro) Kindern in der Region, die benachteiligt oder traumatisiert sind, mit Sonnenscheinstunden ein kleines Stück vom Glück zu schenken.
Wir wünschen Ihnen erholsame Weihnachtstage sowie Gesundheit und Zuversicht für das kommende Jahr und freuen uns besonders auf ein Wiedersehen in 2024!
Einladung zur Mitgliederversammlung am 13.12.2023, 19 Uhr
im Restaurant Schwanen (Nebenraum), Stadtstraße 87, Freiburg (Herdern)
wir laden Sie herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Es finden keine Wahlen des Vorstandes statt und es liegen auch keine Anträge zur Änderung der Satzung vor. In diesem Jahr war es ruhig bei KiFu, sowohl die Vorsitzende, als auch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden haben sich erfreulicherweise beruflich verändern dürfen, was jedoch die bedauerliche Folge hatte, dass wir in diesem Jahr kein Event organisieren konnten. Für das kommende Jahr stecken wir aber bereits wieder in den Planungen. In 2023 stand für uns die Projektarbeit vom Vorstand und von unserer aktiven Gruppe „Aktive Sterne“ im Vordergrund unseres Schaffens.
Unser Hauptprojekt 2023 hatte den Arbeitstitel „Kein Kind darf untergehen“. Davon und den vielfältigen anderen Förderungen, die wir ermöglichen konnten, wollen wir gerne berichten und schlagen folgende Tagesordnung vor:
1) Bericht aus dem Vorstand
2) Begrüßung der Neumitglieder
3) Wahl eines Kassenprüfers
4) Jahresbericht 2022, Rechnungslegung, Bericht des Kassenprüfers
5) Entlastung des Vorstands
6) Ausblick
7) Sonstiges
Es grüßen Sie herzlich und erwarten Sie mit Freude
Ihre Dr. Birgitta Stückrath (Vorsitzende)
Katrin Kern (stellvertretende Vorsitzende)
Ivo Schölzke (stellvertretender Vorsitzender)
und das gesamte KiFu-Team
Wir bedanken uns auch dieses Jahr wieder für die großzügigen Weihnachtsspenden:
Wir bedanken uns bei der Familie Feierling-Rombach mit Charlotte und Julius für die wunderbare Organisation des Adventsmarkts, bei den Beschickern und der Firma Winterhalter, die uns gemeinsam mit der Hausbrauerei Feierling eine großzügige Spende von 10.000 Euro haben zukommen lassen, mit denen wir unsere Weihnachtsprojekte, über die wir auf der Homepage berichtet haben, ermöglichen konnten. Herzlichen Dank im Namen des gesamten KiFu-Teams
Bericht der Badischen-Zeitung...
Wir bedanken uns herzlich für den diesjährigen Ehrenamtspreis des CDU-Kreisverbandes, der am 22.01.23 in feierlichem Rahmen beim Neujahrsempfang des CDU-Kreisverbandes, zu dem über die Parteigrenzen hinweg viel Prominenz erschienen war, nach einstimmigem Vorschlag einer Jury an KiFu verliehen wurde.
Der Preis wurde in Gestalt eines Schecks von der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und dem Kreisvorsitzenden Bernhard Rotzinger nach einer Laudio von Dr. Ina Sieckmann-Bock an KiFu überreicht. Das Preisgeld wurde gespendet von Bernhard Rotzinger, Cord-Jesko Baller, Melanie Kienle und Dr. Werner Schurr. Herzlichen Dank im Namen des gesamten KiFu-Teams für die Wertschätzung unseres ehrenamtlichen Engagements für benachteiligte und traumatisierte Kinder und Jugendliche in unserer Region.
Liebe Fördermitglieder und Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
ein besonderes Jahr geht zu Ende, das zwar nicht mehr primär von Corona und den unser gesellschaftliches und zwischenmenschliches Zusammenleben einschränkenden Maßnahmen geprägt war, jedoch mit vielfältigen neuen Krisen aufgewartet hat. Der Angriff auf die Ukraine hat uns einen für nicht mehr als möglich erachteten Krieg nach Europa gebracht, die Strom- und Gasversorgung stehen in Frage und wir alle müssen mit der stetig um sich greifenden Inflation und der drohenden Klima-Katastrophe, die Kurs auf unsere gesamte Erde genommen hat, leben.
Von allen diesen Ereignissen waren die Kinder und Jugendlichen im Allgemeinen - wie bereits während der Corona-Pandemie - am stärksten betroffen. Die Gewissheit, in Frieden, einem möglichen auskömmlichen Wohlstand und einer lebenswerten natürlichen Umgebung leben zu können, war für uns alle selbstverständlich. Diese Gewissheiten gibt es für die nachkommende Generation nicht mehr. Wir wollen auch in 2023 weiterhin für die Kinder und Jugendlichen, die in unserer Region leben, unsere Stimme erheben und ihnen helfen, dass ihre Ängste und Bedenken ernst genommen werden und sie sich mit ihren berechtigten Anliegen Gehör verschaffen können.
Neben den krisenhaften allgemeinen Entwicklungen, von denen die gesamte nachfolgende Generation betroffen ist, verschärfen die neuen Krisen erneut die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, die in prekären Verhältnissen leben müssen, vernachlässigt werden oder Opfer häuslicher oder sexualisierter Gewalt werden und in Pfegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind. Daneben waren wir in 2022 mit der Zuwanderung vieler Flüchtlinge im Kindes- und Jugendalter aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern, befasst. Dies hat die Kapazität vieler Gemeinden an den Rand ihrer Möglichkeiten gebracht und bringt es immer noch. Ohne ehrenamtliches Engagement der Zivilgesellschaft wird eine gute Beheimatung nicht gelingen. Gerade die Weihnachtstage dürften für viele noch zusätzliche Erinnerungen an ihre verlorene Heimat und die Sorge um ihre in den Krisengebieten verbliebenen Familienangehörigen und Freunde mit sich bringen.
Diesen Kindern und Jugendlichen haben wir in 2022 besonders geholfen:
Neben der Unterstützung eines Projekts der Freiburger Straßenschule mit Therapiepferden, der Finanzierung des Bauwagens einer Anlaufstelle für Jugendliche, zahlreicher Sport- und Spielgeräte für Jugendhilfeeinrichtungen, der Ermöglichung von Kurzreisen, Sommerausflügen sowie Kino- und Zirkusveranstaltungen und Weihnachtsgeschenken für bedürftige Kinder, haben wir das Projekt „Rettungsringe“ von Wildwasser zugunsten sexuell missbrauchter Mädchen, aber auch Erlebnis-Ausflüge für geflüchtete Kinder und Jugendliche und eine Verbesserung deren Sportmöglichkeiten vor Ort in erheblichem Umfang gefördert. Der Rechenschaftsbericht wird in 2023 auf unsere Homepage gestellt, eine Mitgliederversammlung planen wir für das erste Halbjahr 2023.
Die breit gefächerte Förderung und Erfüllung von „Sonnenscheinstunden-Wünschen“ vieler Kinder und Jugendlicher vor Ort war möglich dank Ihrer auch in diesem Jahr wieder großartigen Spendenbereitschaft bei unserem Sommerfest im Juli 2022 bei der Baumschule Vonderstrass und dem Adventsmarkt im Dezember 2022 im Feierling-Biergarten, organisiert von der Familie Feierling-Rombach, sowie Einzel- oder Firmenspenden zur Weihnachtszeit, aber auch dank Zuwendungen anlässlich der Trauerfeier unserer Freundin und Unterstützerin Anne Rausch und einer Hochzeit. Und es war möglich durch die Mitgliedsbeiträge unserer über 100 treuen Mitglieder, die wir - wie auch alle übrigen Unterstützerinnen und Unterstützer - einladen wollen, auch im kommenden Jahr wieder mit Ideen und Projektvorschlägen auf uns zuzukommen.
Wir wünschen Ihnen/Euch erholsame und friedvolle Weihnachtstage und hoffen, dass uns alle der Zauber von Weihnachten in diesem Jahr besonders berührt, der uns innehalten lässt und uns daran erinnert, dass es am Ende des Tages immer darauf ankommt, was man im Leben für andere Menschen ist und ob man mit ihnen - auch jenseits sozial unterschiedlich und so ungerecht verteilter Chancen - gut verbunden ist. Denn wir sind eine Welt, und diese wollen wir in Freiburg und Umgebung (bis Lörrach, Riegel und Emmendingen) helfen mitzugestalten.
Und wir werben dafür, dass Sie mit uns die Erfahrung machen dürfen, dass die Freude des Gebens und Schenkens, und wenn es nur ein freundliches Wort oder aufmunterndes Lächeln sind, ins eigene Herz zurückkehrt.
Herzlichst,
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Impressionen vom Adventsmarkt 2022
Link zur Badischen-Zeitung: https://www.badische-zeitung.de/stimmungsvoller-adventsmarkt-im-feierling-biergarten--228229195.html
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Für großzügige Spenden danken wir in 2022 folgenden Unternehmen und Vereinigungen:
- Lions-Club Freiburg-Oberlinden
- Baumschule Vonderstrass
- Impfen mit Herz
- kühn&wehy Software GmbH
- Auditorium Netzwerk
- Weingut Klaus Vorgrimmler
- Ingenieurbüro Kraut
- Familie Bretz-Stiftung
- Verlag Herder GmbH
- Hausbrauerei Feierling mit der Familie Feierling-Rombach
- Allen Ausstellern beim diesjährigen Adventsmarkt.
Am 19.11.2022 fand in der Rainhofscheune bei Kirchzarten die Trauerfeier für unsere großartige Unterstützerin und Freundin Anne Rausch statt, die wir über Katrin und Reiner Kern, die Anne bis zu den letzten Tagen begleitet haben, kennenlernen durften. Wir haben auf Annes Wunsch bei ihrer Trauerfeier Geld für KiFu gesammelt, das sie sich statt Blumen oder Kränzen gewünscht hatte. Es kamen 1.080 Euro zusammen. Herzlichen Dank! Anne wird immer ein besonderer Herzensmensch für KiFu bleiben. Wir bleiben ihr und Ihrer Familie verbunden in ihrem Schmerz über einen Verlust, den wir nicht ermessen können.
Apropos Spenden: Jederzeit, Tag u. Nacht möglich per Überweisung oder Paypal.
Liebe Freund*innen, Unterstützer*innen und Fördermitglieder von KiFu,
wir sehen im November 2022 bisher dankbar auf ein Jahr zurück, in dem wir durch unser Sommerfest in der Baumschule Vonderstrass erneut viel Geld sammeln und zahlreiche Wünsche von Kindern und Jugendlichen aus der Region erfüllen konnten.
Unser nächstes größeres Projekt ist unsere geplante Teilnahme am stimmungsvollen Adventsmarkt im Feierling-Biergarten in Freiburg am 02./03.12.2022. Der Erlös dieses traditionellen Marktes, der bereits im 17. Jahr jeweils zugunsten einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird, kommt in diesem Jahr KiFu zugute, worüber wir uns mit unseren Unterstützern der ersten Stunde Martina Feierling-Rombach und Wolfgang Rombach und neu dabei: Charlotte Feierling-Rombach sehr freuen.
Wir möchten alle, die Zeit und Lust haben, sich dort einzubringen, bitten, sich bei uns zu melden, wie immer am besten über unsere allgemeine E-Mail Adresse kontakt@kifu-ev.de.
Wir heißen nicht nur selbstgebackene Muffins willkommen, sondern ebenso Fördermitglieder, die unseren Stand stundenweise mit uns betreuen und Muffins und Flyer mitverteilen würden - auch für uns eine schöne Gelegenheit, mit dem einen oder anderen wieder einmal näher ins Gespräch zu kommen.
Kommen Sie bitte auch auf uns zu, wenn Sie Herzensprojekte haben oder sich sonst mit guten Ideen einbringen möchten. In jedem Fall hoffen wir, Sie auf dem Adventsmarkt begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße,
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Wir trauern um eine Unterstützerin der ersten Stunde.
Unsere allseits geschätzte Unterstützerin und Freundin,
Anne Rausch
verstarb nach schwerer Krankheit im Kreise ihrer Liebsten. Anne, die mit ihrer unglaublich zupackenden und positiven Art überall pure Lebensfreude verbreitete, wird für immer ein Teil von Kifu und in unseren Herzen sein.
Unser Mitgefühl gilt Annes Familie und Freunden.
Anne, danke für alles.
Kifu-eV, der Vorstand
Aus dem Grußwort der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Marion Gentges (Juni 2022)
Kinder sind die schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft und nicht in der Lage, sich selbst zu wehren. Deshalb brauchen sie unseren Schutz!
Kindesmissbrauch ist eines der schlimmsten Vergehen, dessen sich ein Mensch schuldig machen kann. Die jüngsten Missbrauchsfälle in NRW und die Brutalität, mit der die Täter hier vorgegangen sind, verdeutlichen einmal mehr, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Ich bin froh, dass sich mit der Gründung des Vereins „KiFu e.V. – Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe e.V.“ Bürgerinnen und Bürger zusammengefunden haben, die sich mutig und entschlossen zu Anwälten der Kinder gemacht haben. Dafür danke ich Ihnen von Herzen. Mit ihrer wertvollen Arbeit tragen Sie neben der konkreten Hilfe und Unterstützung von Betroffenen auch dazu bei, den Kinderschutz in unserem Bewusstsein zu verankern und uns alle auffordert, gemeinsam aktiv den Kinderschutz zu stärken.
Doch auch die Politik kann und muss noch mehr für den Kinderschutz tun.
Dazu gehört auch, dass unsere Ermittlungsbehörden in die Lage versetzt werden, effektiver zu ermitteln. Deshalb fordere ich vom Bund ein entschlosseneres Handeln im Kampf gegen Kinderpornografie ein.
Fragen des Datenschutzes mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung dürfen in diesen Fällen die Strafverfolgung nicht ausbremsen. Die europäische Rechtsprechung erlaubt ausdrücklich Ausnahmen beim Datenschutz im Zusammenhang mit schweren Straftaten. Diese rechtlichen Gestaltungsspielräume müssen wir nutzen und ausgestalten, bleibt eine Daueraufgabe der Politik. Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden!
Daneben behalten wir aber auch - immer mit regionalem Bezug - die anderen Kinder und Jugendlichen im Blick, die hier bereits in prekären Verhältnissen leben. Es gibt auch bei uns Kinder und Jugendliche, die sich in ihren Herkunftsfamilien nicht beheimatet fühlen und auf der Straße leben oder die in ihrem jungen Leben bereits so schlimme Dinge erlebt haben, dass eine Regelbeschulung und ein strukturierter Alltag für sie gar nicht möglich sind. Und es gibt nach wie vor eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die mit keinen anständigen Mahlzeiten versorgt werden und oft keine Vorstellung davon haben, wie eine gesunde und naturbelassene Ernährung beschaffen sein sollte, die sie zu einer aktiven Teilnahme am Leben befähigt.
Im vergangenen Jahr konnten wir in vielen Fällen Sonnenscheinstunden für Kinder, die in Freiburg und Umgebung in Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, organisieren. Ausflüge, kleine Reisen, Spiel- und Sportausrüstungen, Kochkurse im Lockdown, Unterstützung eines Therapiepferdes und im Rahmen unserer Weihnachtsaktion Eintrittskarten für den Europapark, alles dies hat vielen Kindern und Jugendlichen große Freude vermittelt, die wir Ihnen gerne widerspiegeln möchten. Und wir haben die Dankbarkeit der Kinder dafür erlebt, dass wir sie im Lockdown und auch im Übrigen nicht vergessen haben, und dass es Menschen wie uns und Sie, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu, gibt, die an sie denken. Auf der Mitgliederversammlung am 12.04.2022 wurde der Rechenschafts- und Kassenprüfbericht vorgestellt, aus dem wir Ihnen die Liste der in 2021 geförderten Träger vorstellen wollen, denen wir jeweils unbürokratisch und dank Ihrer großartigen Spendenbereitschaft projektbezogen „Sonnenscheinstunden“ ermöglichen konnten. In 2022 wurden gefördert:
| Hans-Peter Bachmann | Isaac Bermejo | |
Claudia Hiermaier | Reiner Kern | ||
Reiner Kern | Detlef Schrott | ||
Claudia Vogel |
Liebe Vereinsmitglieder von KiFu e.V.,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung
am 12.04.2022, um 18:00 Uhr im Hotel Rappen am Münsterplatz in Freiburg ein.
Dem angehängten Dokument können Sie die vorgesehene Tagesordnung entnehmen.
Wir freuen uns sehr auf den persönlichen Austausch und hoffen auf Ihr Erscheinen.
Herzliche Grüße
Ihre Dr. Birgitta Stückrath
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
liebe Mitglieder und Gäste von „Sterne über Horben“,
wir blicken auf ein weiteres Weihnachtsfest, das im Zeichen von Corona steht. Wir, die aktiven Mitglieder von KiFu, sind dankbar, dass wir alle gesund oder jedenfalls von schweren Verläufen verschont geblieben sind, und wir wünschen Ihnen und uns allen, dass dies auch über die Weihnachtstage und in 2022 so bleibt.
Wir haben gemeinsam in 2021 viel erreicht. Ihre großzügigen Spenden bei „Sterne über Horben“ und die Weihnachtsspenden von Unternehmen aus der Regio haben es uns ermöglicht, zahlreiche Projekte für traumatisierte und benachteiligte Kinder in der Region zu unterstützen. Unsere Weihnachtsaktion hat bei den über den SKF und das Christophorus-Jugendwerk angeschlossenen Pflegefamilien, Pflegekindern und in Obhut genommenen Kindern große Freude ausgelöst. Wir haben die Kinder und Jugendlichen mit den Familien mit Eintrittskarten in den Europa-Park beschenken dürfen, die ihnen, so hoffen wir, eine unbeschwerte Auszeit und „Sonnenscheinstunden“ ermöglichen werden. Über die weiteren Projekte aus 2021 informieren wir Sie mit unserem Rechenschaftsbericht auf unserer Homepage im 1. Quartal 2022 und auf unserer Jahresversammlung, die wir gerne in Präsenz durchführen möchten. Wir planen auch eine neue Veranstaltung im Mai/Juni 2022, zu der wir Sie gerne gesondert einladen möchten.
Glücklich sind wir auch, dass im Dezember die Initiative „Impfen mit Herz“ auf uns zugekommen ist und eine erste Impfaktion am 19.12.21 durchgeführt hat, bei der KiFu und Tigerherz mit 5 Euro pro Impfung bedacht wurden. Ein weiterer Impftag findet von Impfen-mit-Herz am 28.12.21 in Freiburg-Waldsee statt, und am 16.01.2022 ist ein Kinderimpftag geplant. Weitere Informationen finden Sie unter www.impfen-mit-herz.de.
Wir wünschen Ihnen nun schöne und besinnliche Tage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Rutsch ins Jahr 2022 mit Optimismus und Strahlkraft.
Es grüßt Sie herzlich
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Für unsere diesjährigen Weihnachtsspenden bedanken wir uns herzlich bei den Firmen BUDDY STAR Verkaufsanhänger und Foodtrailer, Impfen-mit-Herz, Pfeiffer&May, Pfizer und kühn&weyh.
Ebenfalls bedanken wir uns bei der Familie Feierling-Rombach und allen Beschickern des geplanten Adventsmarkts, der leider pandemienedingt abgesagt werden musste.
Coronaschutz-Impftag
Liebe Freundinnen und Freunde von KiFu!
Eine engagierte Initiative u.a. Freiburger Ärzte und Juristen organisiert am 19.12.2021 in Freiburg-Waldsee einen Coronaschutz-Impftag und spendet für jede erfolgte Impfung 5 Euro an KiFu.
KiFu sagt DANKESCHÖN für diesen großartigen Einsatz und ruft gerne dazu auf, von diesem Impfangebot Gebrauch zu machen.
https://www.impfen-mit-herz.de/
Gemeinsam brechen wir die 4. Welle!
Herzliche Grüße, Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Übrigens: Kifu ist auch bei Instagram und Facebook
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
mit großem Bedauern haben die Veranstalter des Adventsmarktes, der am 03./04.12.2021 im Feierling-Biergarten stattfinden sollte, diesen absagen müssen. Das angefügte Schreiben der Familie Feierling-Rombach leite ich Euch/Ihnen zur Kenntnis weiter. Wir haben für diese Entscheidung großes Verständnis. Ein unbeschwertes geselliges Zusammenkommen wäre angesichts der für uns alle in der aktuellen Dimension nicht erwarteten Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen.
Wir bedanken uns besonders bei der Familie Feierling-Rombach für die wunderbare Vorbereitung des Marktes und dafür, dass wir bei dem im nächsten Jahr hoffentlich wieder stattfindenden Markt als Begünstigte weiterhin im Blick behalten werden. Und allen, die sich zum Auf- und Abbau, zur Standbetreuung und als Muffin-Bäcker*innen gemeldet haben, ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Unsere Weihnachtsprojekte, die wir Ihnen in der Einladung vorgestellt haben, können wir dennoch dank des großzügigen Spendenaufkommens der letzten Jahre durchführen. Wenn Sie uns aber verlässlich unterstützen möchten, damit wir Planungssicherheit für unsere Projekte garantieren können, dürfen Sie uns gerne als Fördermitglied mit einem jährlichen Beitrag von 50 Euro (zuzüglich einer einmaligen Aufnahmegebühr) beitreten, einen Antrag haben wir, falls Interesse bestehen sollte, angefügt.
Bleiben Sie gesund und uns gewogen – und lassen Sie uns in der vierten Welle auch die Kinder und Jugendlichen, die durch die Pandemie in besonderer Weise betroffen sind, nicht aus den Augen verlieren.
Herzliche Grüße,
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
am 3. und 4. Dezember findet im schönen Feierling-Biergarten in Freiburg ein stimmungsvoller Adventsmarkt statt, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Dieser Adventsmarkt wird seit 17 Jahren von der Hausbrauerei Feierling zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks ausgerichtet. Wir freuen uns sehr, dass in diesem Jahr unser Verein KiFu e.V. (Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe e.V.) als begünstigter Verein ausgesucht wurde.
Liebe Freund*innen, Unterstützer*innen und Fördermitglieder von KiFu,
wir sehen im November 2022 bisher dankbar auf ein Jahr zurück, in dem wir durch unser Sommerfest in der Baumschule Vonderstrass erneut viel Geld sammeln und zahlreiche Wünsche von Kindern und Jugendlichen aus der Region erfüllen konnten.
Unser nächstes größeres Projekt ist unsere geplante Teilnahme am stimmungsvollen Adventsmarkt im Feierling-Biergarten in Freiburg am 02./03.12.2022. Der Erlös dieses traditionellen Marktes, der bereits im 17. Jahr jeweils zugunsten einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird, kommt in diesem Jahr KiFu zugute, worüber wir uns mit unseren Unterstützern der ersten Stunde Martina Feierling-Rombach und Wolfgang Rombach und neu dabei: Charlotte Feierling-Rombach sehr freuen.
Wir möchten alle, die Zeit und Lust haben, sich dort einzubringen, bitten, sich bei uns zu melden, wie immer am besten über unsere allgemeine E-Mail Adresse kontakt@kifu-ev.de. Wir heißen nicht nur selbstgebackene Muffins willkommen, sondern ebenso Fördermitglieder, die unseren Stand stundenweise mit uns betreuen und Muffins und Flyer mitverteilen würden - auch für uns eine schöne Gelegenheit, mit dem einen oder anderen wieder einmal näher ins Gespräch zu kommen.
Kommen Sie bitte auch auf uns zu, wenn Sie Herzensprojekte haben oder sich sonst mit guten Ideen einbringen möchten. In jedem Fall hoffen wir, Sie auf dem Adventsmarkt begrüßen zu dürfen. Die Einladung dazu ist im Anhang angeschlossen.
Herzliche Grüße,
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Hören Sie bei Interesse das Interview unserer stellvertretenden Vorsitzenden Katrin Kern im Gespräch mit Julica Goldschmidt bei baden.fm
Liebe Freunde, Unterstützer und Fördermitglieder von KiFu
wir sehen im Oktober 2021 bisher dankbar auf ein Jahr zurück, in dem wir durch unsere wunderbare Veranstaltung „Sterne über Horben“ viel Geld sammeln und zahlreiche Wünsche von Kindern und Jugendlichen aus der Region erfüllen konnten.
Unser nächstes größeres Projekt ist unsere geplante Teilnahme am stimmungsvollen Adventsmarkt im Feierling-Biergarten in Freiburg am 03./04.12.2021. Der Erlös dieses traditionellen Marktes, der bereits im 17. Jahr jeweils zugunsten einer gemeinnützigen Organisation durchgeführt wird, kommt in diesem Jahr KiFu zugute, worüber wir uns mit unseren Unterstützern der ersten Stunde Martina Feierling-Rombach und Wolfgang Rombach sehr freuen.
Wir möchten alle, die Zeit und Lust haben, sich dort einzubringen, bitten, sich bei uns zu melden, wie immer am besten über unsere allgemeine E-Mail Adresse kontakt@kifu-ev.de .
Wir heißen nicht nur selbstgebackene Muffins willkommen, sondern ebenso Fördermitglieder, die unseren Stand stundenweise mit uns betreuen und Muffins und Flyer mitverteilen würden – auch für uns eine schöne Gelegenheit, mit dem einen oder anderen wieder einmal näher ins Gespräch zu kommen.
Im Januar 2022 wollen wir die von unserer Satzung erstmals vorgeschriebenen Neuwahlen durchführen und über eine Erweiterung des Vorstandes beraten.
Kommen Sie bitte auch auf uns zu, wenn Sie Herzensprojekte haben oder sich sonst mit guten Ideen einbringen möchten. In jedem Fall hoffen wir, Sie auf dem Adventsmarkt begrüßen zu dürfen. Die Einladung dazu erfolgt gesondert.
Herzliche Grüße,
Ihre Dr. Birgitta Stückrath und das gesamte KiFu-Team
Aufgedischt – oder Glück geht durch den Magen!
Ein ganzes Huhn kaufen und später auseinandernehmen? Das hatte nun wirklich niemand von den Kindern und Jugendlichen und dem Betreuerteam des Kinderhauses St. Raphael erwartet, als es an die Vorbereitung für den Online-Kochkurs ging, den Steffen Disch (Sternekoch vom Raben und Kuro Mori) für KiFu e.V. auf die Beine stellte.
Das war nur die erste Herausforderung, die das Team der Jungköchinnen und –köche, Steffen Disch, der Moderator Clemens Salm und der Mann von der Technik, HP Bachmann, zu bewältigen hatten.
Weiter galt es zu entdecken, dass auch die Spitzenküche ihre Tücken aufweist, wie den Induktionsherd, der die Tonübertragung stört. Aber auch dieses Problem war bewältigbar, so dass es am Sonntag, dem 14. März 2021, endlich beginnen konnte – das eigentliche Kochen mit dem Sternekoch.
Für die vietnamesische Tom Gha Kai und das Chicken Curry, die auf dem Rezeptplan standen, galt es nach dem Einkauf von Bio-Huhn und außergewöhnlichen Zutaten im Asia-Laden, was bereits ein Ereignis für sich dargestellt hatte, Hand zu legen an Gemüse, Huhn und Brühe.
Direkt zu Beginn erwartete alle die größte Hürde: ein ganzes Huhn auseinandernehmen und das Filet heraustrennen?! Auch für Steffen Disch, der sich sonst auf Kochstandards in der Küche verlassen können muss, eine neue Aufgabe: Wie erkläre ich die Umsetzung, wo alle komplettes Neuland betreten und es bei ihm doch wie von Zauberhand funktioniert? Mit der Hilfe von Clemens Salm als Vermittler am Mikro und den als Assistenzköchen fungierendem Betreuerteam klappte auch das.
Tatsächlich breitete sich der Geruch der fremden Gewürze zunehmend in den drei Kochgruppen aus und weckte damit auch die Hoffnung auf ein leckeres und außergewöhnliches Abendessen: Nach hochkonzentrierten 2,5 Stunden in der Küche ging es ans Genießen. Mit Stolz konnten alle feststellen, dass die Gerichte gelungen waren – Sternekoch und Kochteams waren gleichermaßen glücklich über den Erfolg!
Müde und zufrieden konnten alle den Tag ausklingen lassen. Es war wunderbar, für einen –zwar anstrengenden, aber erfüllenden- Nachmittag Corona in den Hintergrund treten lassen zu können, ein neues Gemeinschaftserlebnis kreiert und kulinarisch Neuland betreten zu haben.
Gutes Essen und gemeinsames Kochen macht Arbeit, aber auch sehr glücklich.
KiFu dankt
@Steffen Disch
@St. Raphael: Den jungen Köchinnen und Köchen und dem Team
@Clemens Salm für die wunderbare Unterhaltung
Liebe Mitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von KiFu,
wir blicken auf ein bewegtes Jahr 2020 zurück, in dem sich vieles, was uns vertraut und so selbstverständlich erschien, verändert hat. Unser gesellschaftliches Bewusstsein, das mitgedanklich immer programmiert war auf Fortschritt und Wachstum, wird durch die veränderten Lebensbedingungen einer Pandemie auf den Prüfstand gestellt. Viele ethische Fragen werden aufgeworfen, die das Potential haben, unsere zivile Bürgergesellschaft zu spalten. Wo es um die sofort gebotene Eindämmung einer nicht kalkulierbaren Lebensgefahr für viele Menschen geht, treten die Belange vieler schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in der öffentlichen Debatte in den Hintergrund - so, wie wir es 2020 weltweit erlebt haben.
Wir haben uns die Frage gestellt, was wir als Verein in dieser die ganze Welt aus den Fugen bringenden Krise für die Kinder und Jugendlichen, für die wir die Stimme erheben wollen, regional tun können.
In der ersten Welle mussten wir unser groß angelegtes Projekt KiFu-Netzwerk notgedrungen auf Eis legen. Viele Projekte, die Sonnenscheinstunden für Kinder (Ausflüge, Reisen u.ä.) bereithielten, fielen dem Virus zum Opfer, das keine Grenzen kennt und landesweit Beschränkungen der Sozialkontakte vor allem im Freizeitbereich erforderte.
Dennoch sind wir trotz der schwierigen Umstände in engem Kontakt mit den von uns geförderten Einrichtungen geblieben, deren Wünsche nach alternativen Freizeitprojekten wir - dank des großartigen Spendenaufkommens auch in 2020 - großzügig unterstützen konnten. Ferner haben wir in der ersten Corona-Welle einen großen Aufruf über baden.fm gestartet und über unsere Homepage ein aktuelles Angebot von verlinkten Hilfsangeboten zur Verfügung gestellt. Der über sechs Wochen mehrmals täglich abgespielte Aufruf hat einen Beitrag dazu geleistet, für mehr Sensibilität bei Nachbarn, Freunden und Bekannten für die Not von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Diese waren von dem harten Lockdown mit Schließung von Kita und Schulen, Vereinen und Kontaktbeschränkungen bei gleichzeitigen fehlenden tragfähigen Familienstrukturen in besonderer Weise betroffen. Unsere Auswertung der Aufrufe unserer Homepage hat ergeben, dass durch den Radioaufruf die Zugriffe auf unsere Homepage in signifikantem Umfang zugenommen haben. Welche Kollateralschäden die Kontaktbeschränkungen mit der fehlenden sozialen Kontrolle durch Dritte für betroffene Kinder und Jugendliche verursacht haben, können wir derzeit allerdings nur erahnen bzw. befürchten. Die Nöte der Eltern, die von Kurzarbeit, Existenznöten und beengten Wohnverhältnissen zusätzlich gestresst wurden, dürften die Kontaktisolation für Kinder und Jugendlichen in vielen Fällen noch erheblich verschärft haben.
In der zweiten Welle haben wir einen interaktiven Jour fixe am 09.10.2020 mit Dr. Rüdiger Schilling durchgeführt zu dem Thema, wie es Straftätern durch vertrauensbildende Verhaltensweisen und scheinbar vertrauenswürdige Maßnahmen gelingt, Kinder und Jugendliche in ihre Sphäre zu ziehen und in eine Opferrolle zu bringen. Diesen Vortrag haben wir für Sie online gestellt, damit Sie die Gelegenheit haben, bei Interesse diesen und die anschließende Diskussion nachzuverfolgen.
Für Ihre großzügige Spendenbereitschaft auch in diesem Jahr bedanken wir uns bei Ihnen sehr herzlich. Jede Spende ist registriert und Anlass zur Freude, jeder Mitgliedsbeitrag unserer insgesamt rund 90 Mitglieder und Fördermitglieder hilft weiter und erlaubt es uns, Projekte auch über den Zeitraum mehrerer Jahre verlässlich zu unterstützen und auf diese Weise Planungssicherheit zu ermöglichen. Auch den Fördermitgliedern, die uns durch ihre guten Ideen und tatkräftige Unterstützung bereichert haben, möchten wir herzlich Dankeschön sagen für ihren Support, ohne den Social-Media-Auftritte und eine digitalisierte Mitgliederverwaltung uns gar nicht möglich erscheinen.
Wir versenden in diesem Jahr der Einfachheit halber nur Spendenbescheinigungen für Spenden von über 200 Euro. Bezogen auf alle anderen Spenden und Vereinsbeiträge genügt es, wenn Sie Ihrer Steuererklärung einen Kontoauszug beifügen. Ein besonderer Dank gilt unseren Großspendern in 2020: Anne und Oliver Rausch, der Pototschnik GmbH, Julia Pfizenmaiers Chor-Weihnachtsaktion, der IIC Handels-AG, Marianne Hayen-Fleig, dem Lions Club Emmendingen, Tilman und Lisa Veit, der JFB Bornhorst GmbH, der Kühn & Weyh Software GmbH sowie der Firma Beauty Car Fahrzeugpflege & Design (in chronologischer Reihenfolge). Danke, dass Sie uns bedacht haben und lassen Sie sich berichten von der Freude, die wir schenken dürfen, wenn wir Wünsche benachteiligter Kinder und Jugendlicher erfüllen können.
Folgende Projekte konnten wir in 2020 fördern: Wir haben das SOS-Kinderdorf in Sulzburg, das Raphaelhaus in Freiburg, die Tüllinger Höhe, das Timeout in Breitnau, die Michaelschule, das Christophorus-Jugendwerk und den Sozialkreis katholischer Frauen in Freiburg finanziell unterstützt, was in Freizeitprojekte wie Reiten, Theateraufführungen und die Anschaffung von Sandkästen, Fußballtoren und eine Tischtennisplatte floss. Alle diese Vereine betreuen Kinder aus dem Großraum Freiburg, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald mit besonderer Empathie und Fachkunde.
Wie geht es mit KiFu in 2021 weiter?
Wir haben in unserer letzten beschließenden engeren Mitgliederversammlung am 07.12.2020 die weitere Ausrichtung des Vereins diskutiert. Ob wir in 2021 größere Präsenzveranstaltungen durchführen können, wird sich erst im Laufe des Jahres herausstellen, wenn wir den weiteren Verlauf der Pandemie abschätzen können. Die Mittel aus dem bisherigen Spendenaufkommen wollen wir in 2021 so verwenden, dass wir weiter unsere evaluierten Projekte weiterfördern und auch eine Rücklage bilden, falls eine größere Spendenveranstaltung wieder möglich werden sollte. Viele Unterstützer aus Gastronomie und Gemeinden haben bereits ihre Mitwirkung zugesagt, dafür bereits vorab ein herzliches Dankeschön.
Ein Herzensprojekt für uns ist es aber, in 2021, sollte es die Pandemie zulassen, einen Hüttenaufenthalt im Schwarzwald für Kinder und Jugendliche aus der Region zu organisieren, für den wir eine weitere ordentliche Rücklage gebildet haben. Wir hoffen dabei, dass viele Fördermitglieder an der Gestaltung mitwirken können.
Im ersten Quartal 2021 planen wir ferner einen virtuellen Fördermitgliederabend, um weiter mit Ihnen im Gespräch bleiben zu können.
Angesichts der weltweiten Krise erscheint es uns immer wieder so, als ob alles, was wir tun können, zu wenig oder zu gering ist, und wir bestenfalls in Zweckoptimismus verfallen. Aber wenn wir zusammen handeln und so Freude und Glück zu Kindern und Jugendlichen tragen, die es nötig haben, können wir das tun, was jedem von uns möglich ist - und so die aus den Fugen geratene Welt für einen Moment vergessen und eine Kerze der Hoffnung anzünden, die strahlt und mithilft, die betroffenen Kinder und Jugendlichen besser durch die Krise zu bringen. Und der Funke der Hoffnung wird überspringen auf andere Menschen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, das dieses Mal so anders sein wird, dass Sie gesund bleiben und wir uns in 2021 wiedersehen und neu durchstarten können.
Im Namen des Vereins grüßt Sie herzlich
Ihre Dr. Birgitta Stückrath
Impressionen von der Geschenkübergabe vom 18.12.2020
Oktober 2020
Interaktiver Jour fixe mit Dr. Rüdiger Schilling am 09.10.2020
Vertrauensbildendes Verhalten von Sexualstraftätern gegenüber Kindern u. Jugendlichen
Der Vortrag kann nur nach folgender Registrierung eingesehen werden. ("Nutzer anlegen" auswählen)
Hilfe im Notfall
Du wirst geschlagen, gedemütigt oder jemand berührt Dich, obwohl Du es nicht willst?
Du hast Ärger in Deiner Familie oder andere Sorgen?
Du brauchst Hilfe oder hast Fragen?
In dringenden Fällen wende Dich bitte sofort an die Polizei.
Die Polizei ist zwar keine Einrichtung der Opferhilfe, doch auch dort wird man Dir gerne weiterhelfen oder Dich beraten. Du kannst Dich rund um die Uhr über die Notfallnummer 110 an die Polizei wenden oder auch online zur Polizei Kontakt aufnehmen:
www.polizei-bw.de/internetwache oder
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/
Es gibt auch an jeder Schule Sozialarbeiter, die Dir Hilfestellungen geben können!
Weitere Hilfen findest Du über die nachfolgenden regionalen oder überregionalen Hilfskontakte:
Nicht wegschauen!
Was tun, wenn man als Nachbar, Familienmitglied oder zufällig Kinder in Not wahrnimmt?
Bitte wenden Sie sich an eine der o.g. Beratungsstellen oder die Polizei. Unsere derzeitige Sorge gilt den Kindern und Jugendlichen, die durch die häusliche Isolation fern der Kitas, Kindergärten, Schulen und Vereine den teilweise bereits zuvor brüchigen familiären und sozialen Strukturen hilflos ausgeliefert sind, wenngleich die Jugendämter natürlich im Notfall erreichbar bleiben. Der soziale Druck nimmt noch dadurch zu, dass viele Familien um ihre wirtschaftliche Existenz bangen, bereits jetzt mit empfindlichen Einbußen ihres zur Verfügung stehenden Familieneinkommens zu kämpfen haben und die Angst vor der Zukunft den einen oder anderen in die Enge zu treiben scheint.
Die soziale Kontrolle in Kitas, Kindergärten, Schulen und Vereinen fehlt. Viele notleidende Kinder sind auf aufmerksame Beobachter mehr denn je angewiesen.
Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie!
Fachberatung- und Informationsstelle bei sexuellem Missbrauch an Mädchen
Basler Straße 8, 79100 Freiburg
Telefon: 07 61 33645 Fax: 07 61/ 89 62 169
Web: Wildwasser-Freiburg.de / Email: info@wildwasser-freiburg.de
Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Kronenstraße 14, 79100 Freiburg
Tel: 0761 7071191 Fax: (0761) 707 11 92
www.wendepunkt-freiburg.de / Kontaktformular: https://www.wendepunkt-freiburg.de/content/basic/kontakt/
Opferberatung / Opferhilfe
Opfertelefon 116 006
Kontakt für den Bereich Freiburg:
Telefon: 0761 131066 Fax: 0761/88898020
freiburg-baden-wuerttemberg.weisser-ring.de
weisserring-fr@gmx.de
(eigentlich Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Beratung in 17 Sprachen und Gebärdensprache statt)
Kinder- und Jugendtelefon (116 111)
(anonym, kostenlos vom Handy und Festnetz)
auch per Chat möglich: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenfrei)
(Mailberatung, Chatberatung, Vorort Beratung)
Krisenkompass-App: https://www.telefonseelsorge.de/
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
(Beratungsstellen, Notdienste, Therapeutinnen und Therapeuten)
0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Frauenhorizonte – Gegen sexuelle Gewalt e.V. Freiburg
Fachberatungsstelle für Frauen und jugendliche Mädchen
24 Stunden Notruf 0761 2858585
Onlineberatung Frauenhorizonte Emailberatungsformular
Webseite: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/opferschutz/
Broschüre direkt: Opferschutzbroschüre
Aufruf im Mai 2020
Wir haben über baden.fm einen Aufruf gestartet, um auf die Not von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen.
Hier klicken zum Anhören: Radiobeitrag
Wir danken baden.fm, dem Produktionsstudio proFMmedia und der Sprecherin Antje von der Ahe für großzügige Finanzierung der Produktion und Ausstrahlung unseres Aufrufs.
Deshalb haben wird für Kinder und Jugendliche in Gefahr Notnummern und Internetadressen oben zusammengetragen und eine Broschüre zum Opferschutz verlinkt.
Bitte traut Euch und meldet Euch, Euch wird geholfen.
Und an alle Nachbarn, Freunde und Verwandte: Bitte helfen Sie, wenn Sie Kinder und Jugendliche in Not wahrnehmen.
Nur gemeinsam sind wir stark im Opferschutz!
Aus dem Grußwort des Oberbürgermeisters Martin Horn
Unsagbares Leid und ein lebenslanges Trauma, verursacht durch sexuellen Missbrauch an Kindern: ein Verbrechen, das sprachlos macht und tief erschüttert. Die Realität zeigt, dass diese Gewalt an Kindern leider öfter vorkommt, als man sich vorstellen kann. Um Kindern, die solch schreckliche Verbrechen erlebt haben, zu helfen, hat sich vor zwei Jahren eine kleine Gruppe von Engagierten in Freiburg zusammengetan. Sie haben sich von Berufs wegen in Strafverfahren mit diesen Fällen befasst und wollen auch im privaten Rahmen helfen. Denn die Erfahrungen ließen sie nicht los. So kam es zur Gründung des Vereins „KiFu e.V. – Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe e.V.“. Inzwischen hat der Verein ein erhebliches Spendenaufkommen und insgesamt 70 Fördermitglieder, die sich engagieren. So kann der Verein den betroffenen Kindern kleine Auszeiten vom Alltag bieten, in denen sie Kraft schöpfen und ihre verstörenden Erfahrungen vielleicht ein wenig besser verarbeiten können.
Im Namen der Stadt Freiburg, aber auch sehr persönlich, danke ich den Unterstützerinnen und Unterstützern dieses bemerkenswerten Projekts. Mit Ihrem Engagement schenken Sie den Kindern ein paar Sonnenscheinstunden. Danke.
Martin W. W. Horn- Oberbürgermeister Stadt Freiburg
Aktuelle
Vereinsarbeit
Frage nicht, was der Verein für dich tun kann, frage, was du für den Verein tun kannst!
Ein weiterer Fördermitgliederabend ist im vierten Quartal 2022 geplant - Einladung folgt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Ideen jederzeit per Mail oder Gästebucheintrag an uns.
Veranstaltungen
Unser Verein lebt durch die Vernetzung mit den Menschen, denen ebenso wie uns die Unterstützung von Kindern mit Traumaerfahrungen und/oder von solchen in einem prekären Umfeld ein großes Anliegen ist. Berichte über unsere Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik
"Das sind Wir - Veranstaltungen"