Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe e.V.
Beitragsordnung des eingetragenen Vereins
„Kinder in Freiburg und Umland brauchen Hilfe“


I.            Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Vereinssatzung.

II.           Beschlussfassung und Bekanntgabe

1. Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.04.2022 diese Beitragsordnung beschlossen.

2. Sie tritt ab 13.04.2022 in Kraft.

3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für Neumitglieder verbindlich.

III.         Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.

2. Aufnahmegebühr ist 50,- EUR.

3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beläuft sich auf 50,00 € p.a. Dieser ist unabhängig von der Mitgliedschaftsart (aktives Mitglied/Fördermitglied) zu entrichten.

4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

5. (weggefallen)

6.
a) Von der Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr können Fördermitglieder befreit werden, wenn sie sich verpflichten, den Verein in anderer Weise zu unterstützen, insbesondere durch Unterstützung von Veranstaltungen, die dem Sammeln von Spenden dienen (beitragsfreie Fördermitgliedschaft).
b) Der Verein behält sich das Recht vor, die beitragsfreie Fördermitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres zu beenden, wenn das Fördermitglied im laufenden Kalenderjahr keine Unterstützung für den Verein erbracht hat bzw. erbringen konnte. Die Beendigung der beitragsfreien Fördermitgliedschaft führt zur Beendigung der Fördermitgliedschaft insgesamt. Eine erneute Aufnahme in den Verein setzt einen neuen Fördermitgliedsantrag voraus.
c) In Einzelfällen kann d. Vorstand die beitragspflichtige Fördermitgliedschaft einzelner Fördermitglieder, die besondere Unterstützungsleistungen für den Verein erbracht haben, umwandeln in eine beitragsfreie Fördermitgliedschaft.

7. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:

         Bank             Badische Beamten Bank
         IBAN             DE92 6609 0800 0006 6360 98
         BIC               GENODE61BBB

8. Die Beiträge sind als Jahresbeiträge jeweils bis zum 31.03. eines jeden laufenden Geschäftsjahres einzuzahlen.

9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ergeht binnen eines Monats eine schriftliche Zahlungserinnerung durch den Vorstand. Bei Ausbleiben der Beitragszahlung bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres behält sich der Verein gem. § 5 Abs. 5 der Satzung den Ausschluss des säumigen Mitgliedes vor.


 
 
 
 
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