KiFu-Netzwerk
Was ist das?
Unser Plan, bevor uns die Corona-Krise die Notwendigkeit kontaktloser Abläufe nahelegte, bestand darin, eine Vernetzung von Menschen, die Unterstützung und Hilfe anbieten, mit denjenigen, die Hilfe suchen, durch die nicht frei zugängliche virtuelle Plattform KiFu-Netzwerk zu organisieren. Dazu standen wir in Kontakt mit Herrn Elsner (Stadt Freiburg), Herrn Schulz (LRA Breisgau-Hochschwarzwald) und Frau Völkel (LRA Emmendingen) sowie Hans-Peter Bachmann als unserem Koordinator für die technische Umsetzung. Es stand noch ein Abschlussgespräch über datenschutzrechtliche Vorgaben, die Einholung eines erweiterten kostenfreien Führungszeugnisses für diejenigen, die helfen wollen, und über die Kriterien, nach denen wir Hilfesuchende unterstützen und die Onlineplattform codiert freigeben, aus.
Möglicherweise wird sich diese virtuelle Plattform aber im Zuge der Corona-Krise und ihrer bereits jetzt absehbaren sozialen Folgen aber auch vorrangig zu einer Plattform entwickeln, auf der wir Hilfesuchenden ein geschütztes Forum bieten, um ihre Projekte darzustellen, und diese mit unseren Fördermitgliedern, Spendern und sonstigen Unterstützern vernetzen.
Wie es mit KiFu-Netzwerk weitergeht, werden im Laufe des Jahres 2022 entscheiden und hoffentlich voranbringen.
Folgenden Verfahrensablauf hatten wir vorgesehen:
1) KiFu e.V. hat eine Vereinbarung nach § 72a Abs. 4 SGB VIII mit der Stadt Freiburg abgeschlossen als der Gemeinde, in der der Verein KiFu seinen Sitz hat (Stadtstraße 70). Dieser Schutzauftrag gilt auch für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.
2) Interessenten, die gerne besondere Veranstaltungen oder Projekte finanziell unterstützen möchten (KiFu-Netzwerk finanzielle Anbieter), werden ohne gesonderte Prüfung im geschützten Netzwerk „KiFu-Netzwerk“ online gestellt.
3) Interessierte, die sich ehrenamtlich durch Tätigwerden engagieren wollen (KiFu-Netzwerk ideelle Anbieter), wenden sich per E-Mail oder postalisch an KiFu mit ihren Kontaktdaten (Formular „KiFu-Netzwerk Anbieter).
a) KiFu e.V. übermittelt den ideellen Anbietern, die sich gemeldet haben:
- dieses „Merkblatt Verfahrensablauf“, sowie
- einen Vordruck zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, das die Interessierten ausfüllen und an KiFu per E-Mail oder postalisch übersenden, sowie
- eine „Selbstverpflichtungserklärung“, in der der/die InteressentIn erklärt, dass er/sie weder wegen einer der in § 72a SGB VIII genannten Straftaten verurteilt worden ist, kein solches Verfahren gegen ihn/sie anhängig ist, und er/sie im Übrigen - während der Dauer der Listung als Anbieter - unaufgefordert dem Verein gegenüber Mitteilung macht für den Fall, dass ein solches Verfahren gegen ihn/sie eingeleitet wird.
b) Die ideellen Anbieter übersenden den ausgefüllten Vordruck zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses und die ausgefüllte „Selbstverpflichtungserklärung“ per E-Mail oder postalisch an KiFu.
c) KiFu-Netzwerk bestätigt auf dem Antrag die ehrenamtliche Tätigkeit des ideellen Anbieters und leitet den Antrag an die zuständige Gemeindeverwaltung weiter.
d) Die Gemeindeverwaltung übersendet das erweiterte Führungszeugnis an den ideellen Anbieter.
e) Die ideellen Anbieter übersenden das erweiterte Führungszeugnis im Original, das nicht älter als drei Monate sein darf, an unser mit dieser Aufgabe betrautes Mitglied Dr. Thomas Huber.
f) Dieser dokumentiert auf einem Dokumentationsblatt - für jeden ideellen Anbieter gesondert -, die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis und vermerkt eine Wiedervorlage von zwei bis fünf Jahren. Das Original wird weder kopiert noch archiviert, sondern dem ideellen Anbieter zurückübersendet zur erneuten Vorlage bei der Einrichtung, die mit den ideellen Anbietern später Kontakt aufnimmt.
g) Dr. Thomas Huber teilt KiFu-Netzwerk mit, dass er Einsicht genommen hat und unaufgefordert gemäß der von ihm verfügten Wiedervorlage (2 - 5 Jahre) mitteilt, ob ein erweitertes Führungszeugnis nach wie vor vorliegt.
h) KiFu-Netzwerk stellt nach Mitteilung der Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis den ideellen Anbieter mit seinem Angebot online.
4) Die Stadt Freiburg, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, das Landratsamt Emmendingen und sonstige von KiFu ausgewählte Einrichtungen, insbesondere die Einrichtungen, bei denen Pflegefamilien angeschlossen sind (Nutzer KiFu-Netzwerk), erhalten einen verschlüsselten Zugriff auf die Online-Plattform KiFu-Netzwerk und gehen wie folgt vor:
a) Sie nehmen selbstständig mit dem ideellen oder finanziellen Anbieter Kontakt auf und rufen das angebotene Engagement eigenverantwortlich ab.
b) Oder sie stellen Projekte vor, für die sie eine Förderung in Form einer Spende im Rahmen unserer satzungsmäßigen Zwecke (Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Hilfe von Opfer von Straftaten und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke) benötigen. Das können „Sonnenscheinstunden“-Projekte, aber auch die akute Hilfe für Opfer von Straftaten sein, die von den Krankenkassen, dem weißen Ring, der Stiftung Opferschutz in Baden-Württemberg oder der wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht finanziert werden.